Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beziehen sich auf alle Seminare, die vom Veranstalter Talentkultur auf seiner Homepage www.talentkultur.de beworben und vom Veranstalter Talentkultur durchgeführt werden.
2. Einzelberatungen und Coachingaufträge sind von diesen AGB ausgenommen. Für sie gelten gesonderte Bedingungen, die in einem separaten Beratungs- oder Coachingvertrag mit dem jeweiligen Berater geregelt werden.
§ 2 Leistung
1. Der Seminarinhalt ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Homepage von www.talentkultur.de/seminare.
2. Gegenstand eines Seminars ist das Erbringen der beschriebenen Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet Talentkultur seinen Seminarteilnehmern kein bestimmtes berufliches oder wirtschaftliches Ergebnis.
2. Die von Talentkultur verwendete Analyse und deren Auswertung dient allein der Entscheidungsfindung des Teilnehmers, sie können die Entscheidungsfindung durch den Teilnehmer in keinem Fall ersetzen.
§ 3 Anmeldung
1. Die Anmeldung zu einer Seminarveranstaltung kann nur schriftlich erfolgen. Bei der Anmeldung ist das auf der Webseite zum Download bereitgestellte Anmeldeformular zu verwenden. Die Anmeldung zu einer Seminarveranstaltung ist verbindlich ohne, dass es einer ausdrücklichen Anmeldebestätigung durch den Veranstalter Talentkultur gegenüber dem Teilnehmer bedarf.
2. Sofern eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden können sollte, wird der Teilnehmer hiervon unverzüglich nach Eingang der Anmeldung benachrichtigt.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Seminarpreise ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung. Kosten für Anreise, Unterbringung und Verpflegung sind in den Seminargebühren nicht enthalten.
2. Nach Erhalt der Rechnung bezahlen Sie bitte ausschließlich per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto. Bar-, EC-Karten oder Kreditkartenzahlungen am Veranstaltungsort sind nicht möglich und werden nicht akzeptiert.
3. Die Zahlung muss bis 14 Tage vor Seminarbeginn durch Überweisung auf das Konto des Veranstalters eingegangen sein. Beträgt die Zeit zwischen Anmeldung und Seminarbeginn weniger als 14 Tage, so ist der vollständige Betrag sofort fällig. Entscheidend ist der Geldeingang auf dem Konto des Veranstalters. Das Recht auf Teilnahme am Seminar besteht nur bei vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages.
4. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang ist Talentkultur berechtigt, den Seminarteilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.
§ 5 Stornierung
1. Der Teilnehmer kann seine Teilnahme an Seminaren bis zu vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich stornieren. Im Falle einer Stornierung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,00 erhoben.
2. Sollte im Falle einer Stornierung der zur Verfügung gestellte Code für den Talenttest bereits verwendet worden sein wird zusätzlich eine Gebühr in Höhe von € 50,00 erhoben.
3. Kann der Teilnehmer aus einem Grund, den Talentkultur nicht zu vertreten hat, nicht an der Veranstaltung teilnehmen oder bricht er diese ab, so ist er bei nicht rechtzeitiger Stornierung zur Entrichtung der Kursgebühren in voller Höhe verpflichtet.
4. Ein über diese Stornierungsbedingungen hinausgehendes Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 BGB nicht.
§ 6 Umbuchung und Ersatzteilnehmer
1. Bis vier Wochen vor Seminarbeginn können Umbuchungen auf ein Seminar des gleichen Inhalts zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden. Im Falle einer Umbuchung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,00 Euro berechnet. Umbuchungen können nur einmalig vorgenommen werden, das 14-tägige Rücktrittsrecht nach Umbuchung ist hierbei ausgeschlossen.
2. Es können kostenfrei Ersatzteilnehmer benannt werden, sofern diese die in der Ausschreibung benannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Ersatzteilnehmer müssen umgehend schriftlich mit allen Anmeldedaten an den Veranstalter Talentkultur gemeldet werden.
§ 7 Absage und Verlegung von Veranstaltungen
1. Das Seminar kann aus wichtigem Grund (zu geringe Teilnehmeranzahl, Ausfall des Trainers durch Unfall oder Krankheit, o.ä.) vom Veranstalter abgesagt werden. Die Absage erfolgt, sofern noch möglich, schriftlich, ansonsten per E-Mail oder telefonisch.
2. Der Veranstalter stellt den Teilnehmern bei einer Absage einen Ersatztermin zur Verfügung.
3. Kann ein Teilnehmer die zur Verfügung gestellten Ersatztermine nicht wahrnehmen, werden die bereits bezahlten Seminargebühren vom Veranstalter unverzüglich erstattet. Sollte der zur Verfügung gestellte Code für den Talenttest bereits verwendet worden sein, wird eine einmalige Gebühr in Höhe von € 50,00 erhoben. Diese Gebühr wird vom Erstattungsbetrag einbehalten.
4. Weitere Schadensersatzansprüche des Teilnehmers können nicht geltend gemacht werden.
5. Das Seminar findet in den von Talentkultur in der Ausschreibung benannten Räumlichkeiten statt. Der Veranstalter Talentkultur ist berechtigt, Veranstaltungen räumlich zu verlegen.
6. Im Falle einer Erkrankung des Trainers oder anderer nicht vorhersehbarer Ereignisse, die den Einsatz des angegebenen Trainers unmöglich machen, ist der Veranstalter berechtigt, einen anderen, qualifizierten Trainer für das betroffene Seminar einzusetzen.
§ 8 Buchung/ Reservierung von Hotelzimmern
1. Für die Reservierung und Buchung von Hotelzimmern ist der Teilnehmer selbst zuständig. Ersatzansprüche bei unverschuldetem Ausfall oder Absage des Seminars können nicht geltend gemacht werden.
§ 9 Buchung/ Reservierung von Flügen, Bahntickets
1. Für die Reservierung und Buchung von Flügen und Bahntickets ist der Teilnehmer selbst zuständig. Ersatzansprüche bei unverschuldetem Ausfall oder Absage des Seminars können nicht geltend gemacht werden.
§ 10 Ablehnung und Ausschluss von der Teilnahme
1. Der Veranstalter Talentkultur ist berechtigt, Teilnehmer die Teilnahme vor dem Seminar ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bereits bezahlte Seminargebühren werden in diesem Fall unverzüglich erstattet. Sollte der zur Verfügung gestellte Code für den Talenttest bereits verwendet worden sein, wird eine einmalige Gebühr in Höhe von € 50,00 erhoben. Diese Gebühr wird vom Erstattungsbetrag einbehalten.
2. Teilnehmer, die wiederholt den Seminar- und/oder Veranstaltungsablauf stören oder das Seminar zur Anwerbung von Personen missbrauchen oder Fremdprodukte verkaufen, können vom Seminarleiter vom Seminar ausgeschlossen werden. In diesen Fällen hat der Veranstalter Talentkultur einen Anspruch auf die Zahlung der vollen Seminargebühr.
§ 11 Haftung
1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
2. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Talentkultur beruhen sowie der Anspruch auf Gebührenerstattung gemäß §7 Abs. 3 dieser AGB. Die Höhe der Haftung ist auf das tatsächlich gezahlte Seminargebühr begrenzt. In Fällen leichter Fahrlässigkeit besteht keine Haftung durch Talentkultur.
3. Talentkultur haftet nicht für mögliche Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit einer Berufs- oder Studienwahl des Teilnehmers entstehen könnten, welche in Folge des Seminars vom Teilnehmer getroffen worden sind.
4. Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf.
5. Für seine physische und psychische Eignung zu der jeweiligen Veranstaltung ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich, alle Hinweise zu beachten. Die Haftung für Beeinträchtigungen jeder Art infolge mangelnder Eignung eines Teilnehmers oder infolge Nichtbeachtung von Hinweisen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen.
6. Diese Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche, egal aus welchem Rechtsgrund.
§ 12 Sektenerklärung
1. Hiermit erklärt der Veranstalter Talentkultur, dass er nicht Mitglied der International Association of Scientologists (IAS), des World Institute of Scientology Enterprises (WISE), der Scientology Church oder einer anderen Scientology-Organisation ist und dass in keiner Weise nach der „Technologie“ von L. Ron Hubbard (Gründer der Scientology-Organisation) gearbeitet wird. Zudem lehnt Talentkultur sektiererische Praktiken jedweder Art ab und distanziert sich ausdrücklich davon.
§ 13 Urheberrechtlicher Schutz
1. Alle Unterlagen, Videos, Daten– oder Audio-CDs und Inhalte der Webseite, die durch Talentkultur zur Verfügung gestellt werden, beinhalten das Copyright des Markeninhabers. Die Unterlagen, Videos, Daten- oder Audio-CDs und Inhalte der Webseite dürfen nicht ohne ausdrückliche und schriftliche Genehmigung, auch nicht auszugsweise, in irgendeiner Form weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt oder für eigene Seminare verwendet werden.
2. Video- und Tonaufnahmen vom Seminar oder Seminarinhalten dürfen seitens der Teilnehmer ausschließlich nach vorheriger Genehmigung durch den Veranstalter angefertigt werden. Von im Seminar erstellten Inhalten auf Flipcharts oder Pinnwänden dürfen Fotos für die eigenen Dokumentation (Fotoprotokoll) erstellt werden. Die Veröffentlichung von Fotos oder Video- und Tonaufnahmen auf elektronischem Weg, in Printmedien oder anderen Medien bedarf der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.
3. Private Fotos dürfen angefertigt werden, sofern dies den Seminarablauf nicht stört. Dabei sind die gesetzlich vorgeschriebenen Rechte am eigenen Bild zu beachten.
§14 Europäische Streitschlichtung
1. Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform (ODR-Plattform) eingerichtet, an die der Nutzer sich wenden kann. Die
Online-Plattform erreichen Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
2. Talentkultur und seine Verantwortlichen sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§15 Schlussbestimmungen
1. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Sollten einzelne Vereinbarungen oder die AGB insgesamt unwirksam sein oder werden, so treten an Stelle der unwirksamen Vereinbarungen rechtsgültige Vereinbarungen ein, die der/den unwirksamen am nächsten kommen. Im Zweifelsfall gilt immer die derzeit gültige Fassung des BGB.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Talentkultur ist Hannover/Deutschland.
4. Korrespondenzsprache ist Deutsch.
Stand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Januar 2020